Im Richtplan des Kantons Zürich, bzw. in der Gesamtschau, wird der Typ der geplanten Deponie Längiberg (Horgen/Wädenswil) unauffällig und beinahe nichtssagend als Typ B, C, D, E angegeben. Doch was heisst das genau? Und welche Stoffe dürfen in einer solchen Deponie eigentlich abgelagert werden?
In der Schweiz gibt es fünf Deponietypen, welche mit den Buchstaben A bis E bezeichnet sind. Diese stehen in aufsteigender Folge für zunehmendes Gefährdungspotenzial der dort abgelagerten Abfälle. [1]
Folgende Typen sind für den Standort Längiberg relevant:
Deponietyp B
In Deponien des Typs B dürfen alle Stoffe, welche auch in Typ A Deponien erlaubt sind, abgelagert werden – dabei handelt es sich vor allem um Abbruch- und Aushubmaterial. Dazu kommen für den Typ B z. B. [2]:
- Flachglas
- Abfälle aus der Ziegelbrennerei
- mineralische Abfälle mit gebundenen Asbestfasern
Deponietyp C
Deponien des Typs C sind für die Ablagerung restmetallhaltiger, anorganischer und schwer löslicher Abfälle vorgesehen [1]. Das sind gemäss «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» [3] vor allem:
- Rauchgasreinigungsrückstände aus Verbrennungsanlagen («Filterkuchen»), aus welchen die metallischen Anteile vor der Ablagerung zum Teil entfernt wurden.
- Rückstände aus der Abwasserbehandlung.
- Ofenauskleidungen.
- Andere metallhaltige, anorganische und schwerlösliche Abfälle, sofern die Metalle vorgängig zurückgewonnen wurden
Deponietyp D
In Deponien des Typs D wird hauptsächlich die Schlacke, also der Rückstand aus der Kehrichtsverbrennungsanlage (KVA), abgelagert. Dazu kommen noch z. B. [4]:
- Filterasche aus der KVA (nach der teilweisen Entfernung von Metallen).
- Schlacke aus Verbrennungsanlagen, welche Sonderabfälle verbrennen.
- Asche aus Holzverbrennungsanlagen.
- Nicht brennbares, mineralisches Kugelfangmaterial. Damit ist Boden oder Untergrund, welches in Schiessanlagen durch in ihn eindringende Munition verunreinigt worden ist. [5] Also der bleihaltige Boden hinter den Zielscheiben im Schiessstand.
Deponietyp E
In Deponien des Typs E werden Abfälle abgelagert, welche einen Anteil an organischen Stoffen haben. Das sind Materialien, welche Kohlenstoffverbindungen enthalten. Solche Stoffe können verdampfen oder sich in Wasser lösen und damit durch Einatmen oder durch Trinken des Wassers in den Körper gelangen, wo diese sich ablagern und möglicherweise Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, auslösen können.
Weiter können folgende konkreten Substanzen (Liste nicht vollständig) abgelagert werden [7]:
- ARA-Sand.
- Asbest (auch loser Asbest, welcher stark krebserregend ist).
- Asphalt mit PAK (PAK sind persistent und toxisch. Einige Verbindungen in dieser Familie sind als krebserregend bekannt. [8]).
- Diverse Bauabfälle.
- Isoliermaterialien (Flumroc, Isover etc.).
- Katastrophengut.
Die genauen, auch etwas abstrakteren Definitionen findet man hier [6], zusammen mit den gesetzlichen Grenzwerten, welche bei der Ablagerung einzuhalten sind.
Ist das alles?
Im Kontext der Deponien des Typs E ist folgender Satz aus [6] besonders spannend:
“Die kantonale Behörde kann im Einzelfall mit Zustimmung des BAFU die Ablagerung von Abfällen, die nicht in Ziffer 5.1 genannt werden und die Anforderungen nach Ziffer 5.2 nicht einhalten, bewilligen, sofern eine andere Entsorgung als die Ablagerung technisch nicht machbar ist.” Damit lässt sich der Bund alle Hintertürchen offen, noch wildere Abfälle abzulagern. Im Extremfall kann das zur Ablagerung von radioaktiven Abfällen führen, wie das z. B. in der Deponie Teuftal bei Bern der Fall ist [9].
Die Wegleitung zur “Ablagerung von radioaktiven Abfällen mit geringer Aktivität auf einer Deponie” [10] erwähnt die Grundlage dafür: der Artikel 114 der Strahlenschutzverordnung [11], welche im Einzelfall die Ablagerung von radioaktiven Stoffen in Deponien des Typ E erlaubt.
Man darf also gespannt sein, was der Betreiber der Deponie Längiberg (denn dieser entscheidet am Schluss darüber) alles für Stoffe gegen Geld in unserer Nachbarschaft ablagern wird – jedoch werden wir wohl kaum davon erfahren was es genau sein wird. Und ebenso darf man sich fragen, ob die Grenzwerte des Bundes, wie auch die Kontrolle des AWEL ausreichen um die Natur um die Deponie herum und die Bevölkerung, welche in unmittelbarer Nähe dazu lebt, genügend zu schützen vermag…
Referenzen
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