Am 27. November 2025 berichtete der Tagesanzeiger (Link, PDF), dass der geplante Deponiestandort Längiberg gestrichen werden solle.
Auf der Webseite der Laufenden Verfahren zur Teilrevision des Kantonalen Richtplans konnte man folgendes lesen:
Aus dem Erläuterungsbericht zur Teilrevision 2024 des Kantonale Richtplans schreibt der Kanton folgendes:
Drei Richtplanstandorte mit Status «geplant» sind in der erfolgten Re-Evaluation aufgrund neuer Erkenntnisse als nicht geeignet eingestuft worden; sie werden zur Streichung aus dem Richtplan beantragt:
darunter:
Längiberg (Horgen)
Der Standort Längiberg hat ein kleines Deponievolumen und eine schwierige Zufahrt. Zudem tangiert der Standort schützenswerte Naturflächen. Zudem gibt es im Gebiet noch weitere Standorte die besser geeignet sind.
Im Mitwirkungsbericht zur Teilrevision 2024, unter dem Kapitel „5.7 Abfall, Einzelstandorte“ können die Antworten zu den Einwendungen und den Anträgen, welche während des Mitwirkungsverfahrens eingereicht wurden, gefunden werden. Nachfolgend die den Längiberg betreffenden Auszüge aus obigem Dokument:
Nr. 24, Horgen, Längiberg
Der Standort Längiberg wird gestrichen.
95 Streichung aufgrund zu kleinem Deponievolumen
- Mehrere Gemeinden, ein Verband und mehrere Privatpersonen beantragen, auf den geplanten Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, zu verzichten und diesen aus dem Richtplan des Kantons Zürich zu streichen. Begründung: Der Deponiestandort Längiberg soll über ein geplantes Volumen von lediglich 450’000 m3 verfügen. Das ist im Vergleich mit bereits bestehenden Deponiestandorten sehr klein. Der Standort liege mehrere Kilometer von der nächsten Autobahnausfahrt entfernt und müsse erst noch mit Zufahrtsstrassen erschlossen werden. Standortgünstige und wirtschaftliche Grossdeponien würden die Umwelt erfahrungsgemäss bedeutend weniger belasten als eine Vielzahl von kleinen Deponien.
Aufgrund der Einwendungen insbesondere zur Erschliessung und den bestehenden Naturwerten wurde der Standort Längiberg nochmals vertieft geprüft. Der Standort ist mit 450’000 m3 der kleinste Standort für die Deponietypen C, D, E. Die Zufahrt benötigt entweder grössere Ausbauten oder muss durch einen engen Weiler hindurchgeführt werden. Deshalb wird der Standort Längiberg zur Streichung empfohlen.
96 Streichung aufgrund der räumlichen Ballung von Deponiestandorten
- Ein Verband und mehrere Privatpersonen beantragen, auf den geplanten Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, aus Gründen der Opfersymmetrie und der Lastenverteilung zu verzichten. Die Gemeinde Horgen habe in der Vergangenheit über Jahrzehnte, die mittlerweile geschlossene Deponie Hanegg (Typ E) betrieben. Damit hat die Gemeinde Horgen ihren Anteil an die kollektive Verantwortung zur Entsorgung des Abfalls im Kanton Zürich überproportional geleistet.
Die bestehenden Standorte wurden in einem politischen Prozess durch den Kantonsrat im Richtplan festgesetzt. Eine Streichung ist nur möglich, wenn sich die Ausgangslage dahingehend verändert hat, dass der Standort neu von einem Ausschlusskriterium betroffen ist oder in der Bewertung sehr schlecht abschneidet. Sämtliche bestehende Standorte wurden deshalb nochmals überprüft und als Ergebnis werden dem Kantonsrat mehrere Standorte zur Streichung beantragt. Hierzu gehört auch der Standort Längiberg.
97 Streichung aufgrund von Natur- und Landschafswerten
- Ein Verband und mehrere Privatpersonen beantragen, auf den geplanten Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, aus Gründen des Landschaftsschutzes zu verzichten. Das Landschaftsschutzobjekt 3007 Hochstammobstlandschaft «Neumatt – Rietwis» sei in der Vergangenheit seitens Behörden als Hinderungsgrund gegen Bauprojekte angebracht worden. Es sei schwer nachvollziehbar, dass eine Deponie nicht den gleichen Regeln unterliegen solle. Zumal Letztere das erwähnte Landschaftsschutzobjekt Objekt 3007 nicht nur beeinträchtigen, sondern sogar teilweise zerstören würde.
- Mehrere Privatpersonen beantragen, auf den geplanten Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, zu verzichten, aufgrund des massiven Eingriffs ins Vernetzungsprojekt Wädenswil/Horgen. Im Jahre 2002 haben Landwirte im Gebiet zwischen Aabachtobel (Horgen), A3 und Zugerstrasse (Wädenswil) unter Beteiligung und Mitfinanzierung des Kantons, der Gemeinde Horgen, der Stadt Wädenswil sowie von Natur- und Vogelschutzvereinen ein Vernetzungsprojekt (VP) nach der ÖKV vom 4. April 2001 (SR 910.14) initiiert. Das Projekt sei bis heute laufend erweitert worden und solle auch in Zukunft weitergeführt werden.
- Eine Gemeinde, ein Verband und mehrere Privatpersonen beantragen, auf den geplanten Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, zu verzichten, weil dies zur Zerstörung eines wichtigen Erholungsgebiets führen würde. Der Längiberg werde intensiv als Erholungs-, Wander-, Spazier- und Reitgebiet genutzt. Er gelte als eines der reizvollsten und intaktesten Erholungsräume der Region. Es sei mit einem massiven Eingriff in den grössten, zusammenhängenden Hochstammobstgarten des Kantons Zürich «Neumatt – Rietwies» zu rechnen. Zudem würde das kommunale Natur- und Landschaftsschutzobjekten «Feldgehölz Längemoos» zerstört.
- Mehrere Privatpersonen beantragen abzuklären, ob für den Deponiestandort Nr. 24 Horgen, Längiberg, Fruchtfolgeflächen (FFF) geopfert werden müssten. FFF seien zu schonen und deren Beeinträchtigung sei nur mit einer umfassenden Interessenabwägung möglich.
Im Vergleich zum Zeitpunkt der Festsetzung sind die Naturwerte im Gebiet deutlich verbessert worden. Zudem sollen im Gebiet Wädenswil die Standorte direkt an der Autobahn zuerst realisiert werden. Der Regierungsrat beantragt in der Folge die Streichung des Standorts Längiberg. Damit sind auch die nachfolgenden Anträge auf Verzicht erfüllt.
98 Verzicht aufgrund Gewässergefährdung
- Mehrere Privatpersonen beantragen, auf den geplanten Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, zu verzichten und diesen aus dem Richtplan des Kantons Zürich zu streichen. Das Risiko einer Gewässerver-schmutzung sei zu gross. Der Deponiestandort liege oberhalb des früheren Bergwerks Käpfnach Horgen. Dieses sei äusserst unregelmässig ge-schichtet und in hohem Masse durchlässig. Das Absickern und Abfliessen von belasteten Materialien aus einer Deponie würde nicht nur die angrenzenden Siedlungsgebiete, sondern auch sämtliche Fliessgewässer bis hin zum Zürichsee bedrohen.
Der Standort Längiberg wird zur Streichung vorgeschlagen. Die angenommene Durchlässigkeit des Standortgesteins ist jedoch nicht Teil der Begründung (siehe vorgängige Ziffern). Ansonsten wäre der Standort nicht für C, D und E vorgeschlagen worden.
99 Wiederaufnahme Sihlbrugg als Alternativstandort
- Jemand beantragt, auf den geplanten Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, zu verzichten und stattdessen den Deponiestandort Sihlbrugg erneut zu prüfen. Die dortige Anlage habe ein Fassungsvermögen, das es erlaube, während Jahren auch die Inert- und Reststoffe des Bezirks Horgen aufzunehmen.
Die Baudirektion muss für das im Kanton Zürich anfallende Deponiegut über die Richt- und Nutzungsplanung genügend Entsorgungsraum zu Verfügung stellen. Der Standort Sihlbrugg liegt im Kanton Zug, die Weiterentwicklung dieses Deponiestandorts obliegt deshalb nicht dem Kanton Zürich. Die Zulieferung unterliegt privatrechtlichen Verträgen, wobei die verkehrliche Anbindung eine wichtige Rolle spielt.
100 Erschliessung via Rietwies-/Längebergstrasse
- Mehrere Privatpersonen beantragen, die Erschliessung des Deponiestandorts Nr. 24, Horgen, Längiberg, so anzupassen, dass diese via Rietwies-/Längebergstrasse erfolge und nicht via Zuger-/Steinacher- /Unterortstrasse. Der geplante Deponiestandort Längiberg liege mehrere Kilometer von der nächsten Autobahnausfahrt entfernt und müsse für schwere LKWs erst noch mit erheblichem Aufwand erschlossen werden.
Die Erschliessungsfrage würde durch eine Streichung des Standorts überflüssig.
101 Zeitliche Begrenzung Ersatzstandorte / Erschliessung
- Jemand beantragt, den Text zum Deponiestandort Nr. 24, Horgen, Längiberg, wie folgt zu ergänzen: «Geplant; Gutachten der Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) erforderlich; Ersatzstandort, wenn bei den Standorten Nr. 25 und 26 innerhalb von 10 Jahren ab letzter Richtplanrevision kein Gestaltungsplanverfahren lanciert ist. Erschliessung seitens Rietwiesstrasse Horgen».
Zusätzliche Koordinationshinweise würden durch die Streichung des Standorts überflüssig.
Das ist ein sehr wichtiger Zwischenerfolg auf dem Weg zur endgültigen Streichung des geplanten Deponiestandorts Längiberg aus dem Richtplan! Der Regierungsrat scheint damit die Situation am Längiberg nun besser einschätzen zu können.
Das Kantonsparlament muss aber noch über die Richtplanrevision abstimmen – erst damit werden wir Gewissheit haben.
Der Verein wird die Entwicklung genaustens Verfolgen und auf diesem Blog zeitnah informieren.